top of page

AGB

allgemeine Geschäftsbedingungen

​

1.     efit training (kurz efit) gewährt dem Mitglied während der durch Aushang bekannten Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Alle Mitgliedschaften sind persönlich und nicht übertragbar. efit haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von efit zurückzuführen. 

2.     Die vom Mitglied im Rahmen der Erstanamnese gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein. Das Mitglied ist verpflichtet, efit unverzüglich über die Veränderung gesundheitlicher Faktoren und das Vorliegen von Kontraindikatoren zu informieren. Plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen während des Trainings sind umgehend mitzuteilen. Mit der Unterzeichnung versichert das Mitglied gesund und sportlich belastbar zu sein. fehlerhafte/ fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten von efit. efit haftet nicht für Schäden, welche durch Selbstüberschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit oder Nichtbeachtung der Anweisungen eines Trainers entstehen. Das Mitglied erhält in der Eingangsberatung eine umfassende Gesundheitsaufklärung. Diese sowie die in der Erstanamnese gemachten Angaben sind Bestandteil des Mitgliedsvertrages. 

3.     Änderung des Namens, der Adresse und der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds. 

4.     Die Mitgliedschaft beginnt mit Vertragsunterzeichnung. Das Mitglied bestimmt durch die Wahl der Trainingsart (EMS und/ oder Zirkel) und der Erstlaufzeit die Höhe des monatlichen Beitrags. Alle Mitgliedschaften verlängern sich um die jeweils gewählte Dauer falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. 

5.     Der Abschluss eines EMS-Abos berechtigt ausschließlich zur Inanspruchnahme des EMS-Trainings. Das EMS-Abo wird im Rahmen des Basic-Tarifes für eine Laufzeit von 26 Wochen bzw. 6 Monate geschlossen, im Classic-Tarif 52 Wochen bzw. 12 Monate und im Smart-Tarif78 Wochen bzw. 18 Monate. Alle Tarife erlauben jeweils eine EMS-Trainingseinheit pro Woche. Eine 2. wöchentliche Trainingseinheit muss als EMS-Upgrade-Option ausdrücklich zusätzlich gebucht werden. Die Inanspruchnahme der Trainingseinheiten erfolgt durch Terminreservie­rung ohne Anspruch auf Einzeltraining, einen bestimmten Termin oder Trainer. Versäumte Termine können nur innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt werden, d.h. bei Verlängerung des Vertrages verfallen die versäumten Termine aus der vorangegangenen Laufzeit. Die Nachholbarkeit der Termine wird nicht garantiert und richtet sich nach den vorhandenen Kapazitäten; ein Anspruch auf Nachholbarkeit besteht nicht. Die Anzahl nachhol barer Termine richtet sich nach der gewählten Vertragslaufzeit: Basic Abo 3 Termine, Classic Abo 

4 Termine, Smart Abo 6 Termine. EMS Upgrade Termine können nicht nachgeholt werden. Aus der Absage eines Trainings, gleich aus welchem Grund, kann das Mitglied in keinem 

Fall Ansprüche, insbesondere keine Erstattungsansprüche, geltend machen. Die EMS-10er-Karte ist 1 Jahr gültig und beinhaltet 10 EMS-Trainingseinheiten. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach einem Jahr ersatzlos. Während des EMS-Trainings ist ausschließlich das Miha-Bodytec-Trainingsoutfit zu tragen. 

Der Abschluss eines Zirkel-Abos (eGYM und Fle-xx; Fle-xx) berechtigt ausschließlich zur Inanspruchnahme des jeweiligen Zirkelangebotes und nicht zum EMS-Training. 

Der Wechsel innerhalb des EMS-Abos oder innerhalb des Zirkel-Abos vor Ablauf der Vertragslaufzeit in einen neuen Tarif mit längerer Laufzeit ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich. Ein Wechsel zwischen EMS-Abo und Zirkel-Abo oder umgekehrt während der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich nicht möglich. 

Der Abschluss eines Kombi-Abos (EMS und Zirkel) berechtigt zur Inanspruchnahme von EMS- und Zirkeltraining. Ein Zirkel-Abo kann zudem jederzeit zum nächsten Monatsersten zum EMS-Abo hinzugebucht werden. In beiden Fällen dieses Kombi-Tarifes reduziert sich der Monatsbeitrag zur Zirkelnutzung, jedoch nur für die Bestandsdauer des EMS-Abos. Bei Vertragsumstellungen jeder Art beträgt die Bearbeitungsgebühr 19,90 Euro. 

6.     Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils am 1. des Monats im Voraus fällig. Alle anderen Beiträge, Gebühren und Pauschalen werden am Tag des Vertragsschlusses bzw. zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme oder Buchung der Leistung fällig. Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt auch dann bestehen, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Sämtliche Beiträge, Gebühren und Pauschalen verstehen sich inkl. der geltenden Mehrwertsteuer von z.Zt. 19% und passen sich einer Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes entsprechend an. 

7.     Alle Beiträge, Gebühren und Pauschalen werden im Voraus per Lastschrift eingezogen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens 2 monatlichen Beiträgen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge, Gebühren und Pauschalen bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Pro Rücklastschrift berechnet efit eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro. Die Kosten der Beitreibung und die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung trägt das Mitglied. Bei Zahlungsverzug kann efit dem Mitglied den Zutritt zum Studio bis zur erfolgten Zahlung verwehren. 

8.     Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser AGB oder Zuwiderhandlung gegen Anordnungen des Personals berechtigen efit zur Auflösung des Vertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist; die Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt werden sofort fällig gestellt. 

9.     Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus den Mitgliedsverträgen und berechtigen weder zur vorzeitigen Auflösung noch zur Stilllegung. Bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, aus der sich die Dauer der Krankheit oder Verletzung von länger als 1 Monat sowie die Unmöglichkeit des Trainings oder eine Schwangerschaft ergibt, 

kann der Mitgliedsvertrag für die bestätigte Dauer beitragsfrei stillgelegt werden. Die Dauer der Ruhezeit wird an das Vertragsende angehängt. Nach Wegfall der Krankheit oder Heilung der Verletzung bzw. 4 Monate nach der Geburt wird die Mitgliedschaft fortgesetzt. Ein Anspruch auf Ruhezeit besteht nicht wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder efit zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Für jede Ruhezeit erhebt efit eine Bearbeitungsgebühr von 19,90 Euro. Während der Ruhezeit besteht keine Kündigungs- und Trainingsmöglichkeit. 

10.     efit erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt die durch das Mitglied angegebenen personenbezogenen und trainingsrelevanten Daten. Zugang zu den gespeicherten Daten hat nur efit und mit der Vertragsdurchführung oder Verarbeitung, Auswertung oder Beurteilung der Daten beauftragte Unternehmen. efit nutzt die Daten zur Gestaltung der Kundenbeziehungen und -betreuung sowie um eigene oder fremde Produkte und Services anzubieten. 

Als kostenfreie Zusatzleistung werden dem Mitglied die eGym Services einschließlich der Anbindung an die eGym Trainer App zur Verfügung gestellt, um dem Mitglied individuelle Trainingsmöglichkeiten und Betreuung zu ermöglichen. Für die Nutzung dieser Services ist eine gesonderte Anmeldung bei der eGym GmbH am Gerät oder über die Website  www.egym.de erforderlich. Hierzu werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen Trainingsdaten sowie die Stammdaten des Mitglieds, Trainingsanalyse und -beratung für 

die Trainer im Studio verfügbar gemacht. Das Angebot der eGym Services kann vom Mitglied jederzeit schriftlich abbestellt werden. 

11. Das Mitbringen von Tieren in das efit Studio sowie das Abstellen von Fahrrädern ist nicht gestattet. Kinder dürfen aus Sicherheitsgründen die Trainingsfläche und den Nassbereich 

nicht betreten. Auf der Trainingsfläche, in den Umkleiden und Nassbereichen sind keine Glasflaschen und Gläser erlaubt. Das Mitbringen von eigenen, nicht alkoholischen Getränken ist gestattet. Aus hygienischen Gründen ist zum Training an den Geräten stets ein Handtuch unterzulegen. Trainingsgeräte aus dem freien Trainingsbereich sind nach dem Gebrauch wieder wegzuräumen. Das Trainieren in Straßenschuhen ist nicht erlaubt. Das Trainingscenter ist vor Beendigung der Öffnungszeit zu verlassen. 

12.     Das eGym Trainingsarmband ist Teil des Zirkel-Startpaketes. Ein Training im Zirkel ist ausschließlich nach Check-in mit dem Trainingsarmband möglich. Bei Vergessen des Armbandes berechnet efit eine Leihgebühr in Höhe von 4,00 Euro für ein Ersatzarmband. Bei Verlust eines eGym Trainingsarmbandes berechnet efit 19,90 Euro für ein neues Trainingsarmband. Das eGym Armband ist personenbezogen und nicht übertragbar. 

13.     Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige ersetzt die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es gelten nur schriftliche Vereinbarungen. 

​

Ergänzend gelten die in der Beratung unterschriebene Erklärung zur Erstanamnese & Erklärung zum EMS-Training. 

​

Al/gemeine Geschäftsbedingungen AGB 3 - Stand 01.0Z2016 - efit training - Sascha Syre - Fleischstraße 59 / Im Posthof - 54290 Trier 

bottom of page